Fehlzeiten und Beurlaubungen
Das Schulgesetz (§43 Abs.2) sieht vor, dass die Eltern unverzüglich die Schule benachrichtigen, wenn Schüler:innen durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert sind, die Schule zu besuchen. Wie in der Sekundarstufe I erfolgt diese Benachrichtigung durch Anruf im Sekretariat der Schule (05231-99 26 288).
Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler:innen sind laut Schulgesetz ebenfalls verpflichtet, den Grund für das Schulversäumnis schriftlich mitzuteilen. Dies geschieht über das Entschuldigungsformular: Alle Fehlstunden sind auf dem Formular, das auf der Homepage heruntergeladen werden kann (s.u.), einzutragen und müssen von den betroffenen Fachlehrkräften abgezeichnet werden.
Bei allen absehbaren Terminen (z.B. Arztbesuche, Fahrprüfung) ist im Vorfeld ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht zu stellen und die betroffenen Fachlehrkräfte müssen in Kenntnis gesetzt werden. Nähere Hinweise dazu, in welchen Fällen eine Beurlaubung grundsätzlich möglich ist, sowie das Antragsformular finden sich auf unserer Homepage (s.u.). Für Tage, an denen Klausuren oder andere Prüfungen angesetzt sind, kann eine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Wenn aufgrund der Teilnahme an einer anderen schulischen Veranstaltung (Wettkampf, SV-Fahrt usw.) Unterricht versäumt wird, zeichnet die Lehrkraft, die die Veranstaltung leitet bzw. organisiert, das Entschuldigungsformular ab, bevor es den betroffenen Fachlehrkräften vorgelegt wird. Diese Zeiten werden bei der Ermittlung der Fehlstundensumme für das Zeugnis nicht mitgezählt.
Fehlzeiten, für die nicht innerhalb einer Woche nach Rückkehr in den Unterricht eine Entschuldigung vorgelegt worden ist, gelten als unentschuldigt und können als nicht erbrachte Leistungen in die Notengebung einfließen. Die Einreichung des Entschuldigungsformulars in eingescannter Form per Mail reicht nicht aus.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Stoff selbstständig nachzuarbeiten und sich ggf. auch die entsprechenden Unterrichtsmaterialien (Arbeitsblätter etc.) zu besorgen.
Wenn Klausuren oder andere Prüfungen versäumt wurden, ist bei der Stufenleitung eine Anmeldung zur Nachschreibklausur einzureichen, auf der der Grund für das Versäumnis anzugeben ist. Nach APO-GOSt §13 Abs. 5 besteht nur dann Anspruch auf eine Möglichkeit, Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen, wenn der ursprüngliche Termin aus von dem Schüler bzw. der Schülerin nicht zu vertretenden Gründen versäumt wurde.
Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht oder Klausuren aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurden, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Die Attestauflage wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt und gilt in der Regel zunächst für ein Halbjahr.
Atteste müssen während des Zeitraums der Erkrankung von einem approbierten Arzt bzw. einer approbierten Ärztin ausgestellt und unterschrieben worden sein. Zudem muss aus der Bescheinigung eindeutig hervorgehen, dass und für welchen Zeitraum eine Schul- oder Prüfungsunfähigkeit vorlag. Bescheinigungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können wir leider nicht akzeptieren.
Wir weisen darauf hin, dass wiederholte Verstöße gegen die Schulpflicht die Auferlegung eines Bußgelds nach sich ziehen und bei nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern auch zur Entlassung von der Schule führen können.
Entschuldigungsformular (Bitte beidseitig ausdrucken!)
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:
1) Bitte am Tag (den Tagen) des Fehlens das Datum, in der ersten Spalte jeweils den kompletten Stundenplan eintragen und die versäumten Stunden einrahmen. In der zweiten Spalte die Fachlehrkraft abzeichnen lassen.
2) Das beidseitig (!) ausgedruckte Entschuldigungsformular ist auf Verlangen der Stufenleitung jederzeit vorzulegen und ggf. am Ende des Halbjahres abzugeben. Es ist bei Unstimmigkeiten bezüglich der auf den Zeugnissen bzw. den Laufbahnbescheinigungen ausgewiesenen Fehlstunden die einzige Möglichkeit nachzuweisen, dass Fehlzeiten ordnungsgemäß entschuldigt worden sind; ihr solltet es daher bis zur Abgabe sorgfältig führen und aufbewahren.
Beurlaubungsantrag
Der vollständig ausgefüllte Beurlaubungsantrag muss der Stufenleitung zusammen mit dem Entschuldigungsformular vorgelegt werden, damit diese durch ihre Unterschrift bestätigen kann, dass die Beurlaubung genehmigt wurde - bitte werft NICHT einfach den Antrag in den Oberstufenbriefkasten!
Hinweise zu Beurlaubungen
Anmeldung zur Nachschreibklausur